richterliche Unabhängigkeit hat Grenzen
Haftstrafe für ehemalige Richterin vom Amtsgericht Lüdenscheid
Richterliche Unabhängigkeit ist ein hohes Gut, solange die Verantwortlichen sich selbst an die geltenden Gesetze und an ein gut geschultes Gewissen binden. Wenn aber Richter ihre Macht missbrauchen und die Rechte Angeschuldigter oder Recht Suchender beschädigen, wünscht man sich wirksame Korrektur. "Das Landgericht (LG) Hagen hat eine Richterin wegen Rechtsbeugung in zehn Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Urkundenfälschung sowie in sechs Fällen in Tateinheit mit Verwahrungsbruch und...