Bauvorhaben an der Kirchstraße ist zulässig
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat den Protest der Bürgerinitiative „Kirchstraße“ zurückgewiesen und den Bau von zehn Doppelhaushälften auf der Freifläche südlich des Wohngebäudes Kirchstraße 79 für „planungsrechtlich zulässig“ erklärt. Die Bürgerinitiative hatte in ihrem Protest formuliert, die Freifläche liege im „Außenbereich“ und untermauerte dies mit einem Gutachten. Bauvorhaben im Außenbereich richten sich in ihrer Zulässigkeit nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Grundsätzlich sind...