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Corona-Betriebsschließungen: Wenn das Lieblingscafé schließen muss
Das Tanzbein muss weiterhin still halten: die Clubs in NRW bleiben geschlossen. Am Mittwoch dem 08.07.2020 wurde per Eilentschluss entschieden, dass das Betriebsverbot "voraussichtlich rechtmäßig" sei. Somit muss auch die Verordnung des Landes muss nicht geändert werden. Die Corona-Pandemie und die daraus resultierenden Auswirkungen haben die hiesigen Disco-Betreiber, Hoteliers und Gastronomen weiterhin fest im Griff. Clubs und Discos zählen als „Corona-Opfer“ Die Argumente leuchten jedoch ein:...