Miete: Betriebskostenabrechnung darf nachträglich korrigiert werden
Interessantes aus dem Bereich Miete: Eine bereits erstellte und verschickte Betriebs- und Heizkostenkostenabrechnung kann nachträglich auch zu Nachteil des Mieters, innerhalb der Jahresfrist, korrigiert werden (BGH VIII ZR 269/09). Eine aus der Abrechnung bereits erteilte Gutschrift kann zurück gebucht werden. Für das vergangene Wirtschaftsjahr hatte der Vermieter ursprünglich ein Guthaben in Höhe von 152,60 Euro errechnet. Bei der Abrechnung hatte er versehentlich 8.200 Liter Heizöl im Wert...