IHK zu Dortmund begrüßt neue Pauschale von 2000 Euro als Zuschuss für Lebenshaltungskosten
Klarheit für Freiberufler und Solo-Selbständige
Solo-Selbstständige, Freiberufler und im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften dürfen einmalig einen pauschalen Betrag für die Monate März und April von insgesamt 2.000 Euro für Lebenshaltungskosten oder einen (fiktiven) Unternehmerlohn ansetzen. Das hat NRW-Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart gestern verkündet und es gilt für bereits bewilligte Anträge. Stefan Schreiber, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Dortmund,...