Wenn der Arbeitgeber sich im Krankenstand meldet
Wenn Mitarbeitende länger als sechs Wochen ununterbrochen oder am Stück arbeitsunfähig sind, hat der Arbeitgeber ihnen ein sogenanntes Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber klären muss, "wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann." Wie das BEM im Einzelnen auszusehen hat, gibt § 167 Absatz 2 Sozialgesetzbuch IX...