Handwerk für die Befreiung von Kleinstkapitalgesellschaften von der Offenlegungspflicht
Die Pflicht zur Offenlegung der Rechnungsunterlagen ist für große Betriebe in der Regel kein Problem – für viele kleine Unternehmen jedoch ein verwaltungstechnischer Kraftakt. Doch wer ihr nicht rechtzeitig nachkommt, riskiert die Existenz des Unternehmens. Das ist unverhältnismäßig, warnt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und fordert Regelungen mit Augenmaß für den Mittelstand. Offenlegungspflichtige Unternehmen müssen ihre Rechnungsunterlagen spätestens ein Jahr nach Abschluss...