LK-Gemeinschaft
Land lockert Ausnahmen für Kinderbetreuung
Schon bei einem Elternteil in systemrelaventen Berufen Betreuung möglich
Am Samstag gab das NRW-Familienministerium bekannt, dass es ab Montag, 23. März, neue Ausnahmeregelungen für die Kinderbetreuung von Eltern geben wird. Anspruch auf Betreuung haben dann nicht nur Eltern, wenn beide in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten, sondern Jeder, der in der kritischen Infrastruktur arbeitet. Dazu gehört Personal im Gesundheitsdienst, aber auch im Einzelhandel bei Polizei und Feuerwehr etc. Bedingung ist die Bescheinigugn des Arbeitgebers, dass der Betroffene...