Betreuungsrechtliche Praxis
Betreuung in der Krise
Die persönliche Betreuung rechtlich betreuter Menschen wird durch die Corona-Pandemie nicht ausgesetzt. Allerdings sind die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln grundsätzlich zu beachten. Die/Der rechtliche Betreuer*in muss die von ihr/ihm betreute*n Person*en, auch Heimbewohner*innen, regelmäßig aufsuchen und sich persönlich davon überzeugen, ob Unterstützungs- oder Vertretungsbedarf besteht. Dazu gehört insbesondere auch die Gesundheitssorge, auch wenn diese nicht zum Aufgabenkreis gehört....