Grundseminar für rechtliche Betreuerinnen und Betreuer
Rechtliche Betreuungen werden vom Amtsgericht eingerichtet für volljährige Menschen, die ihre Angelegenheiten aufgrund einer Behinderung oder Erkrankung nicht (mehr) selbständig regeln können. In den meisten „Fällen“ übernehmen Angehörige, Freunde, Bekannte oder Nachbarn diese Aufgabe ehrenamtlich. „Guter Wille allein reicht bei der Vielfalt an Aufgaben meist nicht aus.“ weiß Elisabeth Bork vom Betreuungsverein des Caritasverbandes Haltern aus vielen Gesprächen mit ehrenamtlichen rechtlichen...