Ratgeber
Es gelten nur wenige Ausnahmen
UPDATE: Besuchsverbot in den Krankenhäusern
Das Evangelische Krankenhaus Oberhausen (EKO) hat ein generelles Besuchsverbot erlassen. Ausnahmen gelten für Besuche bei Schwerstkranken, Palliativpatienten und Kindern. Dabei gilt: maximal ein Besucher pro Patient. Auch für den Kreißsaal gilt eine Ausnahmeregelung: Unter der Geburt darf eine Person die werdende Mutter begleiten. Arztgespräche und die Abgabe von persönlichen Gegenständen für die Patienten dürfen ebenfalls nur nach vorheriger Absprache erfolgen. Wichtig dabei ist: Die Besucher...