Besucherregelung

Beiträge zum Thema Besucherregelung

Ratgeber
Besuche bei stationären Patienten sind in den vier Krankenhäusern der KKRN Katholisches Klinikum Ruhrgebiet Nord GmbH bis auf Weiteres nicht zulässig. Zu den Häusern des KKRN-Klinikverbundes gehören das Dorstener St. Elisabeth-Krankenhaus, das Halterner St. Sixtus-Hospital, das Marler Marien-Hospital sowie das Hertener Gertrudis-Hospital. | Foto: Symbolbild

Krankenhausbesucherregel im Kreis Recklinghausen
Besucher-Stopp mit Ausnahmen im KKRN-Klinikverbund

Ab sofort gilt zunächst bis zum 31. Oktober beim Überschreiten einer 7-Tages-Inzidenz von 35 eine kreisweite Krankenhausbesucherregel (Quelle: Allgemeinverfügung des Kreises Recklinghausen Nr. 1252/2020 vom 12. Oktober 2020). Diese Maßnahme dient dem Schutz von Patienten, Besuchern sowie Mitarbeitern und soll die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 eindämmen. Besuche grundsätzlich verbotenBesuche bei stationären Patienten sind demnach in den vier Krankenhäusern der KKRN Katholisches Klinikum...

  • Dorsten
  • 13.10.20
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