Bestandskraft

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Ratgeber

„Die Regelsatzerhöhung zum 01.01.2016 ist nicht gesetzeskonform und somit verfassungswidrig.“

Die Meldung des Erwerbslosen Forum Deutschland ist kurz: „Die Regelsatzerhöhung zum 01.01.2016 ist nicht gesetzeskonform und somit verfassungswidrig. Die Bundesregierung hat die Regelsätze für Hartz IV- und Grundsicherungsbezieher auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstatistik 2008 (EVS 2008) fortgeschrieben, anstatt – wie es das zwölfte Buch Sozialgesetzbuch in § 28 zwingend vorschreibt – die Regelsätze ab 1.1.2016 anhand der EVS 2013 grundlegend neu zu berechnen. Deshalb halten wir es für...

  • Iserlohn
  • 22.12.15
  • 1
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