Kultur
Ein stiller Feiertag
Dinslaken. Was Bürger und Gewerbetreibende nicht immer wissen: Es gibt in Nordrhein-Westfalen ein Feiertagsgesetz, nach dem für Karfreitag als stillem Feiertag besondere Einschränkungen gelten. Darauf weist der kommunale Fachdienst Allgemeine Ordnung, Gewerbe und Verkehr, Telefon 0 20 64 / 6 62 20, hin. Die Einschränkungen gelten bereits am Gründonnerstag, 28. März. Ab 18 Uhr sind öffentliche Tanzveranstaltungen nicht zulässig. Unterhaltende Veranstaltungen, dazu zählen unter anderem Musik- und...