Besondere Einschränkungen zur Osterzeit

Beiträge zum Thema Besondere Einschränkungen zur Osterzeit

Kultur

Ein stiller Feiertag

Dinslaken. Was Bürger und Gewerbetreibende nicht immer wissen: Es gibt in Nordrhein-Westfalen ein Feiertagsgesetz, nach dem für Karfreitag als stillem Feiertag besondere Einschränkungen gelten. Darauf weist der kommunale Fachdienst Allgemeine Ordnung, Gewerbe und Verkehr, Telefon 0 20 64 / 6 62 20, hin. Die Einschränkungen gelten bereits am Gründonnerstag, 28. März. Ab 18 Uhr sind öffentliche Tanzveranstaltungen nicht zulässig. Unterhaltende Veranstaltungen, dazu zählen unter anderem Musik- und...

  • Dinslaken
  • 13.03.13
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