Beseitugung

Beiträge zum Thema Beseitugung

Ratgeber
Beim Aufstellung von Steinen, Blumenkübeln, Steckpfosten, Heckenanpflanzungen, u.ä., auf den Seitenstreifen der gemeindlichen Wirtschaftswege wird häufig die rechtliche Unzulässigkeit und weitreichende Haftungsverantwortung des Aufstellers übersehen. | Foto: Symbolbild Pixabay

Gemeinde Schermbeck macht ernst
Unerlaubte Steine, Blumenkübel, Steckpfosten oder Hecken an an Rad- und Seitenstreifen werden geahndet

Anlieger und Anwohner, die auf den gemeindlichen Seitenstreifen der Wirtschaftswege selbst Überfahrhindernisse ohne schriftliche Erlaubnis der Gemeinde Schermbeck aufgestellt haben, werden hiermit aufgefordert, diese bis zum 30.11.2021 ebenerdig zu entfernen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Gemeindeverwaltung aufgrund der eindeutigen Rechtslage und Haftungsverantwortung ab Anfang Dezember d.J. bußgeld- und zwangsgeldbewehrte Beseitigungsanordnungen für dann noch nicht entfernte...

  • Dorsten
  • 27.09.21
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