Bescheide geändert

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Wer zu schnell unterwegs war, könnte wegen eines Formfehlers noch Glück haben. | Foto: Polizei E/MH

Bescheide werden geändert
Alle Änderungen des Bußgeldkatalogs vom April sind nichtig

Wegen eines Formfehlers im Gesetzestext der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind nicht nur die neuen Fahrverbotsregeln unwirksam, sondern alle Änderungen des Bußgeldkatalogs vom April 2020. Nicht betroffen sind die Verhaltensregeln der StVO etwa in Bezug auf den Schutz von Radfahrern. Es gilt die vorherige Regelung. Wer bereits ein Fahrverbot verbüßt oder ein Verwarngeld-/Bußgeld bezahlt hat, für den ändert sich nichts, die Beträge werden nicht erstattet. Bei offenen Verfahren wird der Verstoß...

  • Mülheim an der Ruhr
  • 22.07.20
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