Politik
Heute Dringlichkeitsbeschluss zum Berufskolleg
§ 60 GO NRW – Dringliche Entscheidungen besagt, wenn der Rat oder der Hauptausschuss nicht rechtzeitig einberufen werden kann, die Entscheidung nicht aufgeschoben werden, weil sonst erhebliche Nachteile oder Gefahren entstehen können, kann der Bürgermeister mit einem oder mehreren Ratsmitgliedern einen Beschluss fassen. Der Beschluss muss in der nächsten Sitzung dem Rat vorgelegt werden. Der Rat kann die Dringlichkeitsentscheidung aufheben, soweit nicht schon Rechte anderer durch die Ausführung...