Corona Dorsten
An diesen öffentlichen Plätzen gilt in Dorsten die Maskenpflicht
Die Allgemeinverfügung des Kreises Recklinghausen zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus regelt auch, dass Bürgerinnen und Bürger in sämtlichen Fußgängerzonen des Kreises eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. In Dorsten sind Bürgerinnen und Bürger darüber hinaus angehalten, auch in weiteren Bereichen der Innenstadt, sowie am Wulfener Markt und am Berliner Platz in Holsterhausen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Seit Mittwoch, 14. Oktober, werden...