Jobcenter vernachlässigen die Aufklärungspflicht
Mehrbedarfe für digitale Endgeräte für den Schulunterricht
Die Schule hat begonnen. Die Unterversorgung durch die Jobcenter bestätigt sich. Am 01.02.2021veröffentlichte die Arbeitsagentur die "Weisung 202102001 vom 01.02.2021 – Mehrbedarfe für digitale Endgeräte für den Schulunterricht". Gültig bis: 31.12.2022 Darin heißt es: Zusammenfassung Nach § 21 Absatz 6 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) kann ein Mehrbedarf für unabweisbare digitale Endgeräte für die Teilnahme am pandemiebedingten Distanz-Schulunterricht erbracht werden. 1. Ausgangssituation...