Politik
Anfrage zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement beim Hochsauerlandkreis
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein relativ neues gesetzliches Instrument, durch das Arbeitgeber in die Pflicht genommen werden, sich frühzeitig um die dauerhafte Wiedereingliederung langzeiterkrankter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (6 Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Jahres) zu kümmern. Durch das BEM gilt es zu klären, was im Betrieb getan und ggf. geändert werden muss, damit die betroffene Person gesundheitsverträglich weiterbeschäftigt werden kann. Der...