Ausgeuferte Party beschäftigte Schöffengericht
Ein 35jähriger Hattinger hatte sich vor dem Schöffengericht zu verantworten. Nach fast sechs Stunden Verhandlungsdauer wurde er wegen Anfertigung eines Nacktfotos einer widerstandsunfähigen Frau und wegen einer Ohrfeige und Beleidigung dieser Frau zu einer Geldstrafe von insgesamt 4.100 Euro verurteilt. Die Geschädigte erschien nicht vor Gericht, ließ sich aber durch eine Anwältin vertreten. Der geständige Hattinger, der vor Gericht von seinem Rechtsanwalt und einem Dolmetscher unterstützt...