Rundfunkbeitrag: Bei Zwangsvollstreckung bleibt Stadt auf Teilkosten sitzen
Castrop-Rauxel zahlt drauf. Denn die Stadt ist, genau wie alle übrigen Kommunen, verpflichtet, Gebührenbescheide zwangszuvollstrecken, wenn säumige Bürger ihren Rundfunkbeitrag nicht bezahlen können oder wollen. Der Kosten- und Personalaufwand, der dabei für die Stadtverwaltung entsteht, wird aber nur zum Teil erstattet. Seit 2013 gilt der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, der aktuell einen monatlichen Beitrag von 17,50 Euro für jeden Haushalt vorsieht. Eigentlich zieht der "ARD ZDF...