behördliche Auflagen

Beiträge zum Thema behördliche Auflagen

Kultur
Foto: Schönfeld

Beim Brauchtumfsfeuer müssen viele behördliche Auflagen beachtet werden

Osterfeuer sind als Brauchtumsfeuer bei den Ordnungsämtern anzumelden. Dabei müssen Regeln eingehalten werden, wie zum Beispiel Mindestabstände zu bewohnten Gebäuden (100 Meter) und zu Straßen und Bahnlinien (50 Meter). Das Höchstmaß für das Feuer sollte maximal 6 Meter Durchmesser und 3,50 Meter Höhe sein, wobei ein rund 15 Meter breiter Ring um die Feuerstelle freigehalten werden sollte. Der öffentliche Charakter eines Osterfeuers ist wesentlicher Bestandteil des Brauchtums, weshalb nicht in...

  • Wesel
  • 20.03.16
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