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ADAC-Verbraucherschützer klären Haftung und geben Tipps
Kfz-Zulassungsstellen wegen Corona geschlossen

Viele ADAC-Mitglieder sind momentan verunsichert, wie sie ihren Fahrzeugverkauf am besten abwickeln sollen. Wer sein Auto verkauft und das Fahrzeug angemeldet übergibt, haftet nicht, wenn der Käufer anschließend einen Unfall verursacht. Darauf weisen die Verbraucherschützer des ADAC Nordrhein hin. „Die Versicherung geht mit Vertragsabschluss auf den Käufer über. Deshalb wird der eigene Schadenfreiheitsrabatt durch den Unfall nicht beeinträchtigt“, beruhigt Rechtsexpertin Elke Hübner. Trotzdem...

  • Moers
  • 04.04.20
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