Befreiung

Beiträge zum Thema Befreiung

Natur + Garten
Für das Abbrennen von Brauchtums- und Osterfeuern hat die Stadt Duisburg verbindliche Regeln erlassen. In jedem Fall muss ein Osterfeuer im Vorfeld beantragt werden.
Symbolfoto: Reiner Terhorst

Brauchtumsfeuer nicht überall gestattet
Feste Regeln für Osterfeuer in Duisburg

In Duisburg dürfen Osterfeuer („Brauchtumsfeuer“) ausschließlich als öffentliche, für jedermann zugängliche Veranstaltungen, ausgerichtet werden. Brauchtumsfeuer müssen vorher beim Bürger- und Ordnungsamt per E-Mail an veranstaltungen@stadt-duisburg.de angemeldet werden. Besondere Regeln gelten zudem in Landschaftsschutz- und Naturschutzgebieten. Für Brauchtumsfeuer in Landschaftsschutzgebieten, bei denen Schnittgut verbrannt wird, ist eine entsprechende Befreiung von den Verboten des...

  • Duisburg
  • 20.03.23
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