Beleidigt und bedroht
Angeklagter kann sich nicht beherrschen – Geldstrafe reicht nicht mehr
Ein 49-jähriger Hattinger hatte sich zum wiederholten Male vor dem Strafrichter zu verantworten. Wegen Beleidigung und versuchter Nötigung wurde er jetzt zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Es war eine teilweise sehr emotionale Hauptverhandlung, in der sich die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Vorwürfe vom aufgebrachten arbeitssuchenden Angeklagten anhören musste. Dieser wurde beschuldigt, im Oktober 2019 in der Hattinger...