Ratgeber
Persönlichkeitsrecht – Recht am eigenen Bild - Pressefreiheit - Informationsrecht
Sie fotografieren am Strand, in den Bergen, bei einer Demonstration, in einer Fußgängerzone, auf einem Markt, besondere Ereignisse etc. mit dem Ziel die Szenerie festzuhalten. Stellen Sie sich vor, sie dürften die Fotos nur noch machen, ohne dass darauf ein Mensch abgebildet ist, oder sie fragen zuvor jeden einzelnen. Zum Glück ist es nicht so. Im Kunst-Urheber-Gesetz (KUG) im § 23 (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: 1. Bildnisse...