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Qualburg: Schildbürgerstreich im wahrsten Sinne

In Qualburg, an der Einmündung Kirchstraße auf die Koppelstraße stehen 2 Verbotsschilder, die den Anwohnern dort laut Straßenverkehrsordnung nicht erlaubt mit dem Fahrrad (Zeichen 254 Verbot für Radverkehr) oder als Fußgänger (Zeichen 259 Verbot für Fußgänger) zu ihren Häusern zu gelangen. Laut Bußgeldkatalog hätte ein Vergehen ein Bußgeld in Höhe von 10 bis 20 Euro zur Folge. Die Schilder wurden aufgestellt im Zuge der Sanierung der B 57, weil der Kreuzungsbereich B 57/Kirchstraße/Hauer Straße...

  • Bedburg-Hau
  • 21.03.16
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