Hallenbad BedburgerNass „2-G-PLUS“!
Das Land NRW setzt in der aktualisierten Corona-Schutzverordnung für den Zugang zu Hallenschwimmbädern neben dem 2G-Nachweis ab dem 28.12.2021 zusätzlich ein tagesaktuelles, max. 24 Stunden altes Negativergebnis eines Schnelltests oder eines max. 48 Stunden alten PCR-Tests einer anerkannten Teststelle voraus. Die entsprechenden Nachweise (2G, Testergebnis, Ausweisdokument) müssen beim Einlass vorgelegt werden. Hinweis: Die schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen gelten in den Schulferien nicht...