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BI „Kein Waldsterben per Ratsbeschluss“ wird keine Klage einreichen
Die Bürgerinitiative zum Bürgerbegehren LVR-Klinik Nordteil „Kein Waldsterben per Ratsbeschluss“ hat den Ratsbeschluss (22.10.20) und den Bescheid der Gemeindeverwaltung (30.10.20), mit der Feststellung, dass unser Bürgerbegehren unzulässig sei von einem Fachanwalt überprüfen lassen. Im Ergebnis sagt das Rechtsgutachten aus, dass eine Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht auf Zulassung des Bürgerbegehrens zwar zulässig ist, die Erfolgsaussicht der Klage jedoch sehr gering sein dürfte. Die...