BEA-Verfahren
Arbeitsbescheinigungen erst nach Aufforderung bei der Agentur für Arbeit einreichen
Seit dem 1. Januar 2023 müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Arbeits- und Nebeneinkommensbescheinigungen von Personen, deren Beschäftigungsverhältnis endet, grundsätzlich elektronisch bei der Agentur für Arbeit einreichen. Die erforderlichen Daten werden dabei über das Verfahren BEA (Bescheinigungen elektronisch annehmen) schnell und sicher übermittelt. Mit der Pflicht zur elektronischen Übermittlung haben sich die Prozesse für Betriebe und die Agenturen für Arbeit vereinfacht und...