Schutz für brütende Vögel
Fäll- und Schnittverbot
Grundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz. „Damit werden vor allem brütende Vögel und andere Tiere, die in Bäumen und Gehölzen Unterschlupf finden, geschützt“, sagt Sebastian Heide-Napierski von der Unteren Naturschutzbehörde. „Das Verbot gilt für Bäume außerhalb des Waldes. Außerdem sind radikale Schnitte an Hecken und Sträuchern verboten – auch im eigenen Garten.“ Ausnahmen und ErgänzungenNicht unter das Verbot fallen hingegen Bäume im Gartenbau, in Haus- und Kleingärten, Grünanlagen, auf...