Ratgeber
Fachbereich Natur und Umwelt warnt: Bäume fällen verboten
Das Fällen einzelner Bäume in der freien Landschaft ist zwischen dem 1. März und dem 30. September verboten. Darauf weist der Fachbereich Natur und Umwelt des Kreises Unna hin. Das Verbot im Bundesnaturschutzgesetz dient dem Schutz von brütenden Vögeln und gilt für Bäume außerhalb des Waldes. Bäume im Gartenbau, in Haus- und Kleingärten, Grünanlagen, Sportplätzen, Friedhöfen und ähnlichen Bereiche fallen ebenfalls nicht unter das Fällverbot. Allerdings: Bäume mit Horsten sind ganzjährig...