Baumfällung

Beiträge zum Thema Baumfällung

Natur + Garten
Fäll- und Schnittverbot – Schutz für brütende Vögel. Foto: Hans-Jürgen Smula

Schutz für brütende Vögel
Fäll- und Schnittverbot

Grundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz. „Damit werden vor allem brütende Vögel und andere Tiere, die in Bäumen und Gehölzen Unterschlupf finden, geschützt“, sagt Sebastian Heide-Napierski von der Unteren Naturschutzbehörde. „Das Verbot gilt für Bäume außerhalb des Waldes. Außerdem sind radikale Schnitte an Hecken und Sträuchern verboten – auch im eigenen Garten.“ Ausnahmen und ErgänzungenNicht unter das Verbot fallen hingegen Bäume im Gartenbau, in Haus- und Kleingärten, Grünanlagen, auf...

  • Kamen
  • 12.02.19
Ratgeber

Fachbereich Natur und Umwelt warnt: Bäume fällen verboten

Das Fällen einzelner Bäume in der freien Landschaft ist zwischen dem 1. März und dem 30. September verboten. Darauf weist der Fachbereich Natur und Umwelt des Kreises Unna hin. Das Verbot im Bundesnaturschutzgesetz dient dem Schutz von brütenden Vögeln und gilt für Bäume außerhalb des Waldes. Bäume im Gartenbau, in Haus- und Kleingärten, Grünanlagen, Sportplätzen, Friedhöfen und ähnlichen Bereiche fallen ebenfalls nicht unter das Fällverbot. Allerdings: Bäume mit Horsten sind ganzjährig...

  • Unna
  • 23.02.17
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