Baulärm

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Urlaubsärger im Gepäck? Bei Rückkehr läuft Reklamationsfrist

Die ersten Urlauber sind zurück. Enttäuschte Pauschal­urlauber, die ihrem Ärger Luft machen und vom Reiseveranstalter einen Teil des gezahlten Reisepreises zurückfordern oder Schadenersatz verlangen wollen, sollten sofort zu Stift und Papier greifen: „Alle Forde­rungen müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich festgelegtem Reiseende beim Veranstalter vorliegen“, rät Elvira Roth von der Verbraucherzentrale in Kamen: „Voraussetzung für eine Reise­preisminderung oder Schadenersatz etwa wegen...

  • Kamen
  • 17.08.11
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