Bauen mit Recht

Beiträge zum Thema Bauen mit Recht

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Bauen - mit Recht - Thema: Aufschüttungen

Im Zweifel ist es besser, erst zu fragen und dann zu bauen. So lassen sich Probleme und unnötige Kosten vermeiden. Aufschüttungen Viele Grundstückseigentümer, deren Garten abschüssig ist, möchten ihn begradigen. Die hierzu erforderlichen Aufschüttungen oder Abgrabungen von Erde müssen meistens vom Stadtplanungs- und Bauordnungsamt genehmigt werden. Insbesondere zählen dazu Aufschüttungen, die höher als einen Meter und begehbar sind - wer hat schon gerne wenn der Nachbar neben ihm thront. Zum...

  • Bochum
  • 19.08.12
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Bauen - mit Recht - Thema: Terrassenüberdachung

Im Zweifel ist es besser, erst zu fragen und dann zu bauen. So lassen sich Probleme und unnötige Kosten vermeiden. Terrassenüberdachung Dächer über Terrassen schützen vor Sonne und Regen. Sie sind bis zu einer Größe von 30 Quadratmetern genehmigungsfrei, sofern sie nicht mehr als drei Meter vor die Außenwand ragen. Allerdings müssen sie mit einem Abstand von drei Metern zur Grenze errichtet werden. Besondere Regeln gelten für Terrassenüberdachungen, die direkt an der Nachbargrenze gebaut werden...

  • Bochum
  • 13.08.12
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Bauen - mit Recht - Thema: Garagen und Carports

Im Zweifel ist es besser, erst zu fragen und dann zu bauen. So lassen sich Probleme und unnötige Kosten vermeiden. Garagen und Carports Gebäude müssen normalerweise bestimmte Abstände zum Nachbarn einhalten. Besondere Regeln gelten unter anderem für Carports und Garagen. Manche dürfen in einem Abstand von unter drei Metern zur Grenze gebaut werden. Zu den Voraussetzungen zählt, dass ihre Wand nicht höher als drei Meter ist. Wenn das Gelände in diesem Bereich schräg ist, wird die Höhe gemittelt....

  • Bochum
  • 03.08.12
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Bauen - mit Recht - Thema: Gartenhäuser

Im Zweifel ist es besser, erst zu fragen und dann zu bauen. So lassen sich Probleme und unnötige Kosten vermeiden. Gartenhäuser Wohin mit dem neuen Rasenmäher? Gerne werden hierfür Gartenhäuser aufgestellt, die es im Baumarkt gibt. Dabei sind einige Regeln zu beachten. Zwar sind Gebäude mit weniger als 30 Kubikmetern überdachtem Raum normalerweise genehmigungsfrei. Das entspricht einem Gartenhaus von 2,5 Metern Höhe und einer Fläche von drei mal vier Metern. Aber im Außenbereich der Stadt -...

  • Bochum
  • 27.07.12
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