Wirtschaft
Hattingen und Sprockhövel
Neue BaFin-Vorgaben bei Bareinzahlungen über 10.000 Euro
Die Bankenaufsicht (BaFin) fordert ab dem 08. August bei Bareinzahlung von mehr als 10.000 Euro einen besonderen Nachweis über die Herkunft des Geldes. "Ab dem 08. August 2021 verpflichtet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ausweislich Ziffer 1 ihrer Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro von Privatkunden die Kreditinstitute, die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den...