Rechtsstaat auf dem Prüfstand
Sozialleistungsbetrug? - Dürfen Jobcenter legal ihre Kunden betrügen?
Wenn Leistungsbezieher Einkommen oder Vermögen nicht, oder auch nur "verspätet" melden, unterstellen Staatsanwaltschaften und Strafrichter sofort Täuschungsabsicht, Irreführung, Gewinnerzielung und Schädigungsabsicht bei den Sozialbehörden. Vor dem Gesetz sind alle gleich. (Art. 3 GG) - Aber manche sind anders gleich. Wenn Jobcenter ihre Kunden mit Absicht = wissentlich über ihre Rechte täuschen, anstatt rechtskompetenter Beratung über die Rechtsansprüche in die Irre führen, konkret...