Wesel-Bislich Demo gegen „Baggern ist BIO“ am 27. September
Staatsanwaltschaft Duisburg ermittelt wegen Demo-Leitung
Die Staatsanwaltschaft Duisburg soll ermitteln wer die Demonstration auf der Zufahrtsstraße (öffentliche Straße) zum Veranstaltungsort des Symposiums „Baggern ist BIO“ geleitet haben könnte. Das Verfahren umfasst die § 21 bis 28 des Versammlungsgesetzes, Abschnitt IV Straf- und Bußgeldvorschriften. In diesen Bußgeldvorschriften geht es im Wesentlichen darum, ob die Demo die Veranstaltung „Baggern ist BIO“ zu verhindern, zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten...