E-ZIGARETTE - Dämpfer für die Bevormundungspolitik (PM, Piraten-NRW)
Im Dezember des vergangenen Jahres wurde vom Gesundheitsministerium Nordrhein-Westfalen verfügt, dass nikotinhaltige Liquids für e-Zigaretten dem Arzneimittelgesetz unterworfen werden. Dadurch wurde der Handel praktisch untersagt und unter Strafandrohung gestellt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW hält dies für rechtswidrig [1]. Liquids sind keine Arzneimittel, sondern Genussmittel. Damit gibt das Gericht zu verstehen, dass nach seiner Rechtsauffassung nikotinhaltige Liquids nicht dem...