Die Bedingungen für die Ausübung des Wahlrechts bei der Europawahl
Was alles passen muss, damit man am 26. Mai sein Wähler-Kreuzchen machen kann ...
Am Sonntag, 26. Mai 2019, findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments statt. Allerhöchste Zeit, sich bezüglich des geltenden Wahlrechts zu erkundigen! Der Kreis Wesel als koordinierende Behörde teilt mit: Wahlberechtigt ist, wer mindestens 18 Jahre alt und deutsche*r Staatsbürger*in ist, seit wenigstens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, ein*e im Ausland lebende*r,...