Die Mülheimer Woche fragte nach bei Bürgerinitiative und städtischem Kämmerer
Was wird denn nun mit der VHS-Sanierung?
Nach Paragraf 26 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgerentscheid die Wirkung eines Ratsbeschlusses. Vor Ablauf von zwei Jahren kann er nur auf Initiative des Rates durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden. Doch was ist, wenn der Mülheimer Rat zwar grundsätzlich erklärt, natürlich den Willen der Bürger zu respektieren, dann aber in der entscheidenden Abstimmung zum Großteil Enthaltung übt und die vier übrig bleibenden Stimmen gegen die entsprechende...