Bürgerinitiative „Rathaussanierung stoppen!“ zum Urteil des Verwaltungsgerichts
Die Bürgerinitiative „Rathaussanierung stoppen!“ hat in ihrer 22. Aktionsversammlung am 03.12.2019 das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 13.11.2019 beraten. Die Initiative bewertet die Urteilsbegründung sehr differenziert: 1. Durch das Urteil wurde die Rechtsstellung der Vertretungsberechtigten eines Bürgerbegehrens weitgehend und anders definiert. Sie stehen für den Zeitraum bis zur Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens in einem Organschaftsverhältnis zur Stadt Marl....