Bürgergeld
Das Recht auf einen schriftlichen Bescheid
Immer wieder sprechen Personen vor, die telefonisch Informationen beim Jobcenter nachgefragt haben oder auch mündlich Anträge gestellt haben und keine Antworten erhalten. Aber nur ein schriftlicher Bescheid ist rechtlich angreifbar. Allerdings gilt auch: Wenn kein Bescheid in angemessener Frist erlassen wurde, kann es sinnvoll sein eine Untätigkeitsklage beim zuständigen Sozialgericht einzureichen. "Bürgergeld, früher Hartz IV oder Arbeitslosengeld II (ALG II) ist nach dem zweiten...