Bürgerbegehren für unzulässig erklärt

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Politik

Bedburg-Hau: Gemeindeverwaltung erklärt Bürgerbegehren für unzulässig

Die Initiative zum Bürgerbegehren Klinikwald Bedburg-Hau möchte mitteilen, dass der Verwaltungs-Beschlussvorschlag für die Ratssitzung am 22. Oktober zum Bürgerbegehren wie folgt lautet: Der Rat stellt fest, dass das Bürgerbegehren unzulässig ist. Die Gemeindeverwaltung stellte fest, dass viele Unterschriften nicht gewertet werden konnten, jedoch die erforderliche Mindestanzahl von 969 Unterschriften erreicht wurden. Bei der Fragestellung zum Bürgerbegehren „Soll der LVR-Klinikwald (Nordteil)...

  • Bedburg-Hau
  • 15.10.20
  • 1
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