Bürgerbüro Schermbeck

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Ratgeber
Osterfeuer dürfen ausschließlich am Karsamstag, 20. April 2019 oder am Ostersonntag, 21. April 2019 oder am Ostermontag, 22. April 2019 abgebrannt werden. | Foto: Archiv

Schönes Brauchtum, aber
Osterfeuer müssen bei der Gemeinde Schermbeck angemeldet werden

Im Hinblick auf die bevorstehenden Osterfeiertage weist die Gemeindeverwaltung Schermbeck darauf hin, dass das Abbrennen von Osterfeuern nur dann zulässig ist, wenn es sich um Brauchtumsfeuer handelt. Nach dem Beschluss des OVG NRW vom 07.04.2004 sind Brauchtumsfeuer Feuer, deren Zweck nicht darauf gerichtet ist, pflanzliche Abfälle durch das Verbrennen zu beseitigen. Brauchtumsfeuer dienen der Brauchtumspflege und sind dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte...

  • Schermbeck
  • 10.03.19
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