Anträge an den Petitionsausschuss der Stadt Marl
Die Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern in Marl werden jetzt in einem eigenen Gremium behandelt. Der neue Ausschuss Petitionen und Einwohneranregungen konstituiert sich am 10. Februar. Petitionsrecht Nach der Gemeindeordnung NRW kann sich jede und jeder mit Anregungen und Beschwerden an den Rat der Stadt wenden, unabhängig von Staatsangehörigkeit, Alter und der Frage, ob sie oder er im Stadtgebiet wohnt (§ 24, Petitionsrecht). Die Anregungen und Beschwerden müssen Angelegenheiten betreffen,...