Gutachten: Kostenvorgaben für Musikzentrum können vorhersehbar nicht eingehalten werden
Eine rationale und nachvollziehbare Entscheidung über den Bau des Musikzentrums kann nur getroffen werden, wenn alle Folgekosten, die das Musikzentrum für die Stadt jedes Jahr nach sich zieht, in einer vollständigen und transparenten Kalkulation offen gelegt werden. Der Rat der Stadt Bochum hat in seinem Grundsatzbeschluss vom 09.03.12 bestimmt, dass die „gebäudebezogenen Kosten“ für das Musikzentrum eine Grenze von 650.000 EUR nicht überschreiten dürfen, sonst wird das Musikzentrum nicht...