Bündnis Gladbeck mobil

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Politik
Wenn sie den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten wollen, dürfen Autofahrer Radfahrer, die mit ihrem Zweirad den Radstreifen auf der "Asienbrücke" befahren, nicht überholen. Das machte das Bündnis "Gladbeck mobil" mit seiner "Banneraktion" deutlich. | Foto: Gladbeck mobil

Einhaltung des Mindestabstandes beim Überholen
Erste Banneraktion des Bündnis "Gladbeck mobil"

Auch im Jahr 2022 plant das Bündnis „Gladbeck mobil“ wieder mehrere Aktivitäten, führte zum Jahresauftakt eine so genannte "Banneraktion" durch. Ziel der Aktion war es, auf den notwendigen Abstand beim Überholen von Radfahrenden hinzuweisen. Sprich: Man machte plakativ deutlich, wie viel Platz beim Überholen erforderlich ist. Denn seit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung im Jahr 2020 müssen Autofahrer innerorts einen Abstand von mindestens 1,50 Meter einhalten, wenn sie Radelnde...

  • Gladbeck
  • 01.02.22
  • 7
  • 1
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