Ratgeber
Auszubildende brauchen keine Lohnsteuerkarte für 2011
Die Oberfinanzdirektion (OFD) Koblenz weist daraufhin, dass es für alle, die im Jahr 2011 erstmalig eine Ausbildung beginnen, ledig sind und keine Kinder haben, im Hinblick auf die erstmalig benötigte Lohnsteuerkarte eine Vereinfachungsregelung gibt. Danach reicht es aus, wenn die Auszubildenden ihrem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass es sich um ihr erstes Dienstverhältnis handelt und gleichzeitig die elfstellige Identifikationsnummer (ID-Nr.), das Geburtsdatum und die...